!! DIE PLATZORDNUNG HAT AUCH FÜR SIE GÜLTIGKEIT !!
1) ÜBER DIE AUFNAHME ALS MITGLIED ENTSCHEIDET DER VORSTAND.
2) DAS BETRETEN DES ABRICHTEPLATZES GESCHIEHT AUF EIGENE GEFAHR.
3) JEDER BESUCHER HAFTET FÜR DEN SCHADEN DEN ER/SIE ODER SEIN HUND ANRICHTET.
4) DIE HUNDE SIND BEIM BETRETEN UND VERLASSEN DES PLATZES AN DER LEINE ZU FÜHREN.
5) DEN ANORDNUNGEN DER VORSTANDSMITGLIEDER UND TRAINER DER OG 35 - TRUMAU IST FOLGE ZU LEISTEN.
6) MIT EINER ANSTECKENDEN KRANKHEIT BEHAFTETE HUNDE DÜRFEN AUF DAS GESAMTE GELÄNDE DES ABRICHTEPLATZES NICHT MITGENOMMEN WERDEN.
7) FREMDEN GRUPPEN STEHT DER ABRICHTEPLATZ NUR MIT GENEHMIGUNG DES VORSTANDES DER OG 35 ZUR VERFÜGUNG.
8) WÄHREND DER KURSZEITEN FÜR ANFÄNGER IST DAS EINZELARBEITEN NUR IM EINVERNEHMEN MIT DEM KURSLEITER GESTATTET.
9) KINDER SIND VON DEN ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN SO ZU BEAUFSICHTIGEN , DASS SIE DEN ABRICHTEBETRIEB NICHT STÖREN. DAS BETRETEN DES PLATZES WÄHREND DER ARBEIT MIT HUNDEN IST DEN KINDERN ZU UNTERSAGEN, EBENSO DAS BENUTZEN DES WELPENPLATZES UND DEREN GERÄTE ALS SPIELPLATZ. FÜR DIE DURCH KINDER ENTSTANDENE SCHÄDEN HAFTEN DIE ELTERN.
10) SCHUTZARBEIT, BZW. ARBEITEN MIT ORTSFREMDEN SCHUTZHELFERN IST LAUT VEREINSSTATUTEN NUR IM BEISEIN EINES VORSTANDSMITGLIEDES ERLAUBT.
11) JEDE ART VON TIERQUÄLEREI IST AUF DIESEM PLATZ VERBOTEN (SIEHE TIERSCHUTZGESETZ)
12) DER ABRICHTEPLATZ, DAS CLUBHAUS UND DIE WC-ANLAGEN SIND VON DEN MITGLIEDERN UND BESUCHERN SAUBER ZU HALTEN , BEI BESCHÄDIGUNG JEDER ART WERDEN DIE VERANTWORTLICHEN PERSONEN ZUM SCHADENERSATZ HERANGEZOGEN.
13) DER ABRICHTEPLATZ DIENT DER ARBEIT MIT DEM HUND UND NICHT DAZU , DEM HUND FREILAUF UND ÄUSSERLMÖGLICHKEIT ZU VERSCHAFFEN . DEM HUND IST VOR BEGINN DES KURSES DIE MÖGLICHKEIT ZU GEBEN SICH ZU ENTLEEREN . SOLLTE TROTZDEM EIN MALHÖR PASSIEREN IST DER HAUFEN VOM JEWEILIGEN HUNDEFÜHRER ZU BESEITIGEN.
14) IM CLUBHAUS HERRSCHT HUNDEVERBOT. AUSGENOMMEN VON DIESEM VERBOT SIND WELPEN BIS ZU EINEM ALTER VON 6 MONATEN ODER NACKT- und KURZHAARHUNDE WÄHREND DER KALTEN JAHRESZEIT SOFERN SIE DIE ANZAHL VON FÜNF NICHT ÜBERSCHREITEN, VERTRÄGLICH SIND UND SICH KEINE MENSCHEN GESTÖRT FÜHLEN.
15) WÄHREND DER KURSPAUSEN IST DER ABRICHTEPLATZ ZU VERLASSEN UM IN DIESER ZEIT "FORTGESCHRITTENEN" DIE MÖGLICHKEIT ZU GEBEN DIESEN ZUM ARBEITEN ZU NÜTZEN. WEITERS SIND DIE HUNDE IN DEN PAUSEN NACH MÖGLICHKEIT SO ZU VERWAHREN , DASS KEINE RAUFEREIEN ENTSTEHEN KÖNNEN ; AUCH SOLLTEN SIE NICHT AN DEN ZÄUNEN ANGEHÄNGT WERDEN UND SO UNTERGEBRACHT SEIN , DASS AUCH ANDERE PERSONEN NICHT BELÄSTIGT WERDEN.
Sollte wirklich keine Möglichkeit bestehen, Ihren Hund selbst zu verwahren wenden Sie Sich an den Vorstand od. Kursleiter, wir werden uns bemühen gemeinsam eine Lösung zu finden Ihren Hund ordnungsgemäß unterzubringen.
16) DAS FÄHRTEN AUF DEN UMLIEGENDEN FELDERN IST NICHT GESTATTET.
Weiter ist darauf hinzuweisen , dass die Hunde in Ihrem eigenen Interesse vom Auto weg sowie im gesamten Straßenbereich des Abrichte Platzes an der Leine geführt werden sollen.
Erstens besagt das Gesetz, dass Hunde entweder an der Leine oder mit einem Beißkorb versehen geführt werden müssen, und zweitens handelt es sich bei den angrenzenden Grundstücken um Felder und auch bereits abgerichtete Hunde verspüren den Drang , einen aufspringenden Hasen mehr zu " folgen " als den dann verzweifelten Rufen seines Besitzers.
Einer dieser von Jagdleidenschaft gepackten Hund wurde bereits das Opfer eines Autos, als er den Hasen über die Bundesstraße folgen wollte. – er konnte nicht mehr gerettet werden.
Außerdem kann es schon einmal vorkommen, dass sich zwei Hunde unsympathisch finden und einer Rauferei nicht abgeneigt sind . ( Dies ist auch schon zwischen erwachsenen Rüden oder Hündinnen und Welpen vorgekommen)
!! DIE PLATZORDNUNG HAT AUCH FÜR SIE GÜLTIGKEIT !!